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11.07.2012 Korruptionsaffäre: Bundesgericht für EinsichtIn der FIFA-Korruptionsaffäre um das Konkurs gegangene Marketingunternehmen ISMM/ISL hat das Schweizer Bundesgericht den Anspruch auf Einsicht in die brisanten Akten bestätigt. Wie die Kammer am Mittwoch in Lausanne mitteilte, wurde eine Beschwerde von zwei Funktionären des Fussball-Weltverbandes (FIFA) abgewiesen. Die Einsicht von Journalisten in die Einstellungsverfügung der Zuger Staatsanwaltschaft sei die Voraussetzung zur Berichterstattung über die in der Öffentlichkeit erhobenen Korruptionsvorwürfe. Die Behörde hatte am 11. Mai 2010 Ermittlungen gegen die FIFA und zwei ihrer Mitarbeiter wegen Korruptionsvorwürfen endgültig beendet.
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Ich glaube, bei einem Kommentar geht es auch genau darum, etwas übertrieben zu schreiben und die Leserschaft herauszufordern. Dazu gehören auch Spekulationen.
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